Zum öffentlichen Vertrieb
Vorgehensweise:
- Feststellung der genauen Bedürfnisse
- Erstellung des Entwurfes des Fondsprospektes mit Anlagereglement
- Gemeinsame Prüfung des Fondsprospektes durch Fondsleitung, Depotbank und Revisionsstelle
- Lieferung des Fondsprospektes mit Anlagereglement
- Endbesprechung (allfällige Korrekturen)
- Fertigstellung und Lieferung vorgenannter Unterlagen als pdf-Datei
- Einreichung des Fondsprospektes bei der Finanzmarktaufsicht in Vaduz (ca. 6 Wochen)
- Einleitung des Anzeigeverfahrens bei der Bafin und/oder einer anderen Aufsichtsbehörde (2 Monate)
Das Fondsvolumen muss nach spätestens 6 Monaten mindestes CHF 2 000 000.00 oder den Gegenwert in einer anderen Währung betragen.
Sie bestimmen das Agio (Ausgabeaufschlag), die Management-Fee und eine allfällige Incentive Fee.