Standort Liechtenstein

Unter dieser Rubrik stellen wir Ihnen die Möglichkeiten der Gesellschaftsgründung sowie der Erlangung des EU-Passes für Institutionelle im EWR-Land Liechtenstein vor.

Holding- und Sitzunternehmen im Fürstentum Liechtenstein
Ein typisches Merkmal für die spezielle Handhabung von liechtensteinische Holding- und
Sitzunternehmen ist, dass in Liechtenstein selber keine Geschäftstätigkeit ausgeübt wird,
sondern normalerweise im Ausland. Dies schließt aber nicht aus, dass solche Betriebe
in Liechtenstein Personal einstellen und Büros unterhalten.

Die Liechtensteinische Stiftung
Nebst der Stiftung kennt das liechtensteinische Personen- und Gesellschaftsrecht auch
noch das Institut der gemeinnützigen oder der kirchlichen Stiftung.

Die Erlangung des EU-Passes durch eine Vermögensverwaltungsgesellschaft (FMA-lizenziert) in Liechtenstein
Liechtenstein (EWR-Mitglied) ermöglicht gemäß Artikel 5 des Gesetzes über die
Vermögensverwaltung unter Berücksichtigung der EU-Richtlinie 2004/39 Unternehmen
der Finanzbranche die Installation einer Vermögensverwaltungsgesellschaft zur
Erlangung des EU-Passes.

Bitte wenden Sie sich mit Ihren detaillierten Anfragen und Wünschen beispielsweise über unser Kontakt-Formular direkt an uns. In einer persönlich vertraulichen Beratung werden wir Ihren hohen Ansprüchen zu einhundert Prozent, maßgeschneidert entsprechen können.